|
|
Die Bahnordnung des RC-Cars-Wernigerode
|
Bahnordnung
-
Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr.
-
Kinder unter 16 Jahren dürfen die Rennstrecke nur in Begleitung
von Aufsichtsführenden Erwachsenen betreten.
-
Die Rennstrecke ist kein Spielplatz. Eltern haften für Ihre
Kinder.
-
Der Verein übernimmt keinerlei Haftung. Es wird vorausgesetzt,
dass der Fahrer über eine geeignete
Haftpflichtversicherung verfügt.
-
Beim Betreten der Fahrbahn ist größte Sorgfalt und Vorsicht
angebracht. Für dennoch entstehende Schäden
haftet der Verein oder der Fahrer nicht.
-
Vereinsfremde, sogenannte Gastfahrer, dürfen die Rennstrecke zu
den genannten Fahrzeiten
und bei Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes zur Ausübung ihres
Modellsporthobbys nutzen. Für die Nutzung ist eine
Gastfahrergebühr von 5,00 Euro pro Tag vor Fahrtantritt zu
entrichten. Diese Gebühr ist nicht
zurückforderbar, auch nicht wenn durch höhere Gewalt oder
technische Defekte das Fahren unterbrochen oder
verhindert wird.
-
Alle auf der Strecke eingesetzten Modelle, dürfen nur im
technischen einbahnfreien Zustand in Betrieb genommen werden.
Es ist zuvor eine Prüfung durchzuführen.
-
Jeder Fahrer hat vor Inbetriebnahme seiner RC-Anlage sich über
die gefahrenen Frequenznummern zu informieren. Bei
Doppelbelegung eines Kanales folgt eine mündliche Absprache der
beteiligten Fahrer, generell haben Vereinsmitglieder Vorrang.
Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, schlichtet ein
Vereinsmitglied.
-
Alle Fahrer, Besucher und Zuschauer erkennen beim Betreten des
Geländes diese Nutzungsbedingungen an.
Sie haben das Gelände und die Einrichtungen des
RC-CARS-WERNIGERODE e.V. pfleglich und zweckgemäß zu behandeln.
Der Vorstand |
|